Verkehrspolitik
Seit vielen Jahren setzt sich der ADFC Trier für eine umfassende Verbesserung der Rahmenbedingungen für Radfahrerinnen und Radfahrer ein. Radverkehrsinvestitionen machen sich bezahlt, weil sie relativ wenig kosten und zugleich die Städte und Gemeinden vom motorisierten Individualverkehr entlasten! Insbesondere Trier, ein Ort der engen Räume, braucht einen leistungsfähigen Radverkehr, um die Lebensfähigkeit und Attraktivität der Innenstadt und die Mobilität aller Bürgerinnen und Bürger umweltgerecht zu erhalten.
Der Radverkehr kann seine Leistungsfähigkeit jedoch nur bei planmäßigem und vernetztem Aufbau entfalten. Damit Trier und die umliegenden Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich der Kreisgruppe des ADFC in die Gänge kommen, schlagen wir eine Reihe von Maßnahmen vor, die im Rahmen eines Gesamtkonzepts umgesetzt werden sollten. Denn Flickschusterei hilft wenig. Trotz mühsam erkämpfter Fortschritte bleibt noch einiges zu tun.
Das Netz ist das Ziel!
Das Netz ist das Ziel: Ein qualitativ hochwertiges und durchgängig befahrbares Radverkehrsnetz ist das vorrangige Instrument zur Förderung und Sicherung eines attraktiven Radverkehrs. Mit einer Politik der Lückenergänzung ist es nicht getan. Das Radverkehrsnetz muß nach Ansicht des ADFC folgenden Anforderungen gerecht werden:
Es verbindet Stadtviertel und Ziele der Stadt möglichst umwegfrei, zügig und verkehrssicher und berücksichtigt auch regionale Verbindungen im Freizeit- und Alltagsverkehr und ist auf den Haupttrassen mit Wegweisung versehen. Außerdem weist es nutzergerechte Breiten und Ausbaustandards auf, ist bei jeder Tageszeit und Witterung befahrbar, muss deshalb unterhalten und gereinigt und von Falschparkern freigehalten werden.
Außerdem muss ein attraktives Radverkehrsnetz mit Bus und Bahn durch geeignete Übergabestellen (Bike & Ride) verbunden sein. An den Endpunkten und Zielen sind deshalb qualitativ hochwertige Abstellanlagen aufzustellen. Der ADFC fordert zudem eine offensive Öffentlichkeitsarbeit, um die Vorzüge gerade des Alltagsradelns besser herauszustellen.
Ein nutzergerechtes Radverkehrsnetz besteht weniger aus Radwegen, sondern aus vielfältigen Elementen. Wo welche Elemente zum Einsatz kommen, hängt von mehreren Faktoren ab
Radwege: Der klassische Radweg (StVO Z 237), angelegt als Hochbordradweg (also auf gleichem Niveau wie der Fußweg) ist in Trier leider noch immer die Regel. Er suggeriert eine nicht vorhandene Sicherheit (insbesondere an Knotenpunkten und Einmündungen), ist vom Autoverkehr schlecht einzusehen, kann nicht wie die Straße geräumt und gereinigt werden, ist in Trier oft mit schlechter Oberfläche (Wurzelaufbruch, Schlaglöchern) versehen, bei Einmündungen nicht abgesenkt und führt an Ampelanlagen zu unnötigen Zeitverlusten. Kurzum: Nicht sicher genug, unkomfortabel und zu langsam. Insbesondere bei der “Pinsellösung” auf dem Fußweg sind zudem Fußgänger die Leidtragenden.
Wer daher Bordsteinradwege am falschen Platz zulässt oder unzureichend gestaltet, handelt nach Ansicht des ADFC grob fahrlässig und fahrradfeindlich! Nach unserer Ansicht werden bei solchen Maßnahmen häufig Steuergelder verschwendet, denn nur in Ausnahmefällen können solche Hochbordradwege sinnvoll sein: Bei hoher Geschwindigkeit des parallel fließenden Autoverkehrs etwa. Im Stadtgebiet führt insbesondere noch die Radwegebenutzungspflicht zu Problemen. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Erstens kann durch die Beschilderung “Gehweg – Radfahrer frei” eine Entschärfung herbeigeführt werden und zweitens bietet die neue StVO die Möglichkeit, diese Radwege als so genannte “andere Radwege” nicht zu beschildern. Radfahrstreifen, Radspuren oder Mischverkehr bieten in der Regel bessere Alternativen zum üblichen Bordsteinradweg.
Radfahrstreifen: Radfahrstreifen sind für den Radverkehr reservierte Fahrspuren auf der Fahrbahn. Auch sie sind Radwege im Sinne der StVO (Z 237), d.h. dem Radverkehr allein vorbehalten. Für den Radfahrstreifen gilt Benutzungspflicht! Er hat eine Regelbreite von 1,60m und muss vom Parkverkehr freigehalten werden! Der ADFC Trier setzt sich für die vermehrte Einrichtung von Radfahrstreifen als ein kostengünstiges, schnell realisierbares Instrument zur Förderung und Sicherung des Radverkehrs ein.
Selbständige Wege für Fußgänger und Radfahrer: Im Umland und auch in der Stadt Trier gibt es eine Reihe von selbstständigen Wegen, die bereits jetzt zu einem leistungsfähigen Radverkehrsnetz beitragen (z.B. Aveler Tal, Olewiger Tal, entlang der Bahnlinien Trier Süd und natürlich der Moseluferweg). Bei diesen Wegen ist insbesondere auf die Unterhaltung (Reinigung), die Verbesserung der Oberfläche (z.B. Moseluferweg, Olewiger Tal, Weg in der Südallee) und die Anbindung an die ergänzenden Strukturen zu achten (z.B. Moselufer – Kaiser-Wilhelm-Brücke).
Mischverkehr (auf der Fahrbahn): Auf Nebenstraßen ohne hohe Kfz-Frequenz fahren Radfahrerinnen und Radfahrer in der Regel auf der Fahrbahn mit. Die Anlage von eigenen Radverkehrsanlagen ist hier nicht notwendig. Aufpflasterungen auf der Fahrbahnmitte können den motorisierten Verkehr wirksam bremsen – der Radverkehr fährt ungehindert daran vorbei. Ist auf Hauptverkehrsstraßen die Anlage von Radverkehrsanlagen aus Platzmangel nicht möglich, lässt sich Mischverkehr nicht vermeiden. Der ADFC ist der Meinung, dass in diesem Fall kein Radweg besser ist als ein schlechter. Auf solchen Straßen kann nur eine Geschwindigkeitsbegrenzung des Kfz-Verkehrs zur notwendigen Verkehrssicherheit führen.
Der Beitrag des Mischverkehrs zu einem leistungsfähigen und sicheren Radverkehrsnetz kann insbesondere dann steigen, wenn bestehende Einschränkungen (Geschwindigkeit, Verbot der Einfahrt, Anliegerverkehr, Parkverbote) für den motorisierten Individualverkehr wirksam überprüft und Verstöße geahndet werden.
Fahrradstraßen: Wichtige Verbindungen im Radverkehrsnetz auf Nebenstraßen können als Fahrradstraße ausgewiesen werden. Hier ist motorisierter Verkehr zugelassen, darf aber nur mit mäßiger Geschwindigkeit unter Bevorrechtigung des Radverkehrs fahren. Durchgangsverkehr ist fernzuhalten. Radfahrer dürfen hier nebeneinander fahren.
Tempo-30-Zonen: In verkehrsberuhigten Zonen ist in der Regel keine gesonderte Anlage von Radverkehrsanlagen notwendig. Auch Tempo-30-Zonen sind ein Instrument zur Förderung des Radverkehrs.
Einbahnstraßen: Einbahnstraßen verhindern oft kurze Verbindungen über Nebenstraßen. Bei den meisten Einbahnstraßen in Wohngebieten wäre aber Radverkehr in beiden Richtungen möglich. Weil Auto- und Radfahrer aufeinander zufahren und sich deshalb gut sehen, ereignen sich nach bisherigen Erfahrungen Unfälle höchst selten. In Trier wurde bereits eine Vielzahl von Einbahnstraßen für den Radverkehr in beide Richtungen geöffnet.
Busspuren: Der ADFC spricht sich für die Einrichtung von „Umweltspuren“, (Beschilderung: Radweg, Linienverkehr frei oder Sonderweg Bus, Radfahrer frei) aus und fordert die Freigabe von bestehenden Busspuren für den Radverkehr. Die Einrichtung von Radwegen oder Radfahrstreifen neben Busspuren ist nicht nur unnötig, sondern auch gefährlich, wie Erfahrungen aus Berlin und Bremen zeigen.
Fußgängerzonen: Die Fußgängerzone in Trier zerschneidet die Innenstadt ohne wesentliche Querungsmöglichkeiten oder alternative parallele leistungsfähige Fahrradtrassen. Es ist daher Realität, daß die Fußgängerzone bereits jetzt ein wesentliches Element des Radverkehrsnetzes darstellt. Die „Nachtfahrerlaubnis“ (21.00 bis 9.00 Uhr), die 1994 eingeführt wurde, hat zu keinen wesentlichen Problemen geführt. Die Gruppe der Verkehrsrowdies wird sich auch weiterhin nicht an Verbote halten; für die überwiegend rücksichtsvolle Mehrheit sollte eine weitere Freigabe erfolgen. Der ADFC plädiert für eine weitere Freigabe der Fußgängerzone bei weiterhin klarer Bevorrechtigung des Fußverkehrs, zunächst mit dem Zusatz „außerhalb der allgemeinen Geschäftsöffnungszeiten“ sowie insbesondere wichtige Querungsmöglichkeiten der Fußgängerzone.
Abstellanlagen: Abstellanlagen sind an wichtigen Zielen des Radverkehrs wie dem Beginn und dem Ende der Fußgängerzone, in der Nähe von öffentlichen Einrichtungen und Kaufhäusern unverzichtbar. Hinsichtlich der Qualität ist ein Mindeststandard festzulegen. Der ADFC fordert ein Konzept für Fahrradabstellanlagen in Trier.
Wegweisung: Gesonderte Trassen und insbesondere alternative Routen für Radfahrer sind durch eine nutzergerechte Beschilderung auszuweisen. Dies gilt sowohl für touristische/Freizeitrouten als auch in angemessener Form für den Alltagsverkehr. Darüber hinaus hat Wegweisung für Radfahrer zugleich eine Werbewirksamkeit für das Image des Radfahrens in der Stadt. Der ADFC fordert, die bestehenden Ansätze für eine Wegweisung für den Radverkehr konsequent weiter auszubauen.
Öffentlichkeitsarbeit: Projekte wie Radlust machen es vor: Radfahrer brauchen nicht nur eine starke Lobby wie den ADFC, sondern auch ein gutes Image. Deshalb muss eine konsequente Öffentlichkeitsarbeit dafür sorgen, dass die Vorzüge des Radfahrens stärker herausgestellt werden.

