Radwege müssen auf den Prüfstand!
Das Bundesverwaltungsgericht hat in der vergangenen Woche entschieden, dass Radwege nur dann als benutzungspflichtig ausgewiesen werden dürfen, wenn die örtlichen Verhältnisse eine besondere Gefahrenlage darstellen. Nach Ansicht des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) muss nach der Grundsatzentscheidung der Leipziger Richter auch die Beschilderung der Trierer Radwege auf den Prüfstand. Zudem müssten die Planungen für Projekte wie den Ausbau der Loebstraße und der Herzogenbuscher Straße überdacht werden, verlangen Fabian Bauer und Matthias Bellmann vom ADFC Kreisverband Trier.
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