ADFC appelliert: Licht an!

4. Dezember 2009

Fahren ohne Licht kann böse Folgen haben. Foto: ADFC/Oliver TjadenDer ADFC Trier appelliert an alle Radfahrer, gerade in der dunklen Jahreszeit dafür sorgen, dass die Beleuchtung eines jeden Velos auf Vordermann gebracht wurde. Wer ohne Licht unterwegs ist, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch die eigene Gesundheit oder die anderer Verkehrsteilnehmer, warnt der Fahrradclub. “Im eigenen Interesse sollte jeder Radfahrer darauf achten, dass er noch ganz helle unterwegs ist“, appelliert Patrick Schrodt, Vorsitzender des ADFC-Kreisverbands Trier. Nach Schätzungen des ADFC-Bundesverbands sind rund 30 Prozent der Radfahrer mit einer defekten oder nicht eingeschalteten Beleuchtung unterwegs. Werden sie erwischt, müssen sie zwischen 10 und 25 Euro Bußgeld zahlen. Eine Ausrede für das fehlende Licht lasse man nicht gelten, so Schrodt weiter.

Denn zum einen trage jeder Verkehrsteilnehmer für sich selbst und für andere Verantwortung, zum anderen fehle es nicht an langlebigen und wartungsarmen Lichtsystemen. Nabendynamos, die vor der Witterung geschützt im Laufrad sitzen, liefern dauerhaft Energie. Aktuelle LED-Scheinwerfer kommen auf bis zu 60 Lux Beleuchtungsstärke. Straßenlaternen erreichen im Schnitt 10 Lux.
Frühere Fahrradscheinwerfer mit Glühlampen (4 Lux) oder ältere Halogenlampen mit 7 Lux seien hingegen nicht mehr Standard, so der ADFC.

Auch Fahrrad-Anhänger brauchen eine eigene Lichtanlage: Ein Fahrradanhänger muss bei Dunkelheit mit einer Schlussleuchte und nicht nur mit einem Rückstrahler ausgestattet sein, wenn das Rücklicht am Fahrrad nicht ständig sichtbar ist – etwa, weil es durch den Anhänger verdeckt wird.

Weitere Informationen zum Thema Licht am Fahrrad finden Sie auf folgender Seite.